AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Miete von sog. Segways (elektronisch betriebene einachsige Roller) und die Veranstaltung von Touren, bei denen Segways zum Einsatz kommen (Segway-Touren). Im Folgenden sind „Mieter“ solche Kunden, die bei uns Segways mieten, und „Teilnehmer“ solche Kunden, die an Segways-Touren teilnehmen.
(2) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Miete oder die Veranstaltung von Segway-Touren mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss, Stornierung und Umbuchung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform, z.B. per E-Mail, erklärt werden (Buchungsbestätigung). Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtpreis der gebuchten Leistungen.
(2) Segway-Touren können auch über unser Onlinebuchungssystem auf unserer Webseite seg-n-roll.de gebucht werden.
(3) Kostenlose Stornierungen sind ausschließlich telefonisch bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich.
(4) Umbuchungen und Stornierungen sind bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin ohne Kosten möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach Übernahme der uns durch die Umbuchung oder der Stornierung entstehenden zusätzlichen Kosten möglich. Dazu gehören insbesondere Kosten, die uns aufgrund der zusätzlichen Anmietung von Fahrzeugen entstehen. Zwischen 14 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtpreises, unter 8 Tagen werden 100% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig.

§ 3 Preise, Zahlung und Kaution
(1) In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Rechnungsbeträge sind sofort nach Buchung fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Rechnungsbeträge sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete (Kaution), mindestens jedoch in Höhe von 500,00 EUR, zu leisten. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

§ 4 Einweisung, Übergabe
(1) Vor Übergabe des Segway wird der Kunde von der Seg `n Roll GbR ca. 30 Minuten lang in die Funktionsweise und Nutzung des Fahrzeugs eingewiesen.
(2) Der Kunde muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
(3) Dem Kunden wird der Segway voll aufgeladen übergeben.

§ 5 Persönliche Voraussetzungen von Kunden und Fahrern
(1) Der Kunde oder, bei juristischen Personen, sein Vertreter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss jeder Kunde oder Fahrer alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Einen gültigen Mofa- oder Pkw-Führerschein besitzen (Fahrerlaubnisklasse M),
– Mindestens 45 kg, höchstens 115 kg wiegen,
– Einen Helm und festes Schuhwerk tragen.
(2) Kunden oder Fahrer können von der Benutzung des Segway oder von der Teilnahme an oder Fortsetzung der Tour ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Führung eines Segway ungeeignet sind. Ungeeignet sind insbesondere Personen, die
– alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss anderer bewusstseinsverändernder Mittel (Drogen, Medikamente) stehen;
– körperliche oder geistige Behinderungen haben, die die sichere Benutzung eines Segway beeinträchtigen;
– auch nach Einweisung (§ 4 II) durch unser Personal nicht in der Lage sind, einen Segway sicher zu bedienen;
– sich im Strassenverkehr aggressiv verhalten;
– bei der Benutzung eines Segway keinen Helm oder kein festes Schuhwerk tragen;
– Anordnungen unseres Personals wiederholt keine Folge leisten.

§ 6 Berechtigte Fahrer
(1) Zur Führung eines Segway ist nur berechtigt, wer die in § 5 I genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und nicht ungeeignet im Sinne des § 5 II Satz 2 ist.
(2) Bei Mietverträgen darf das gemietete Fahrzeug außer vom Mieter auch von weiteren Fahrern, bei Anmietungen von Firmen von deren beauftragten Mitarbeitern geführt werden. Vor- und Zunamen sowie Geburtsdaten dieser Fahrer sind bei der Buchung anzugeben. § 4 II gilt entsprechend für jeden weiteren Fahrer.
(3) Bei Teilnahme an einer Segway-Tour darf das Fahrzeug nur von demjenigen Teilnehmer geführt werden, dem das Fahrzeug überlassen wurde.

§ 7 Nutzung des Fahrzeugs
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern.
(2) Bei Teilnahme an einer Segway-Tour hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals strikt Folge zu leisten. Insbesondere muss der Kunde unserem Personal gestatten, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu drosseln, wenn und soweit dies unserem Personal aufgrund der Fahrweise des Kunden oder aufgrund der Verkehrs- oder Straßenverhältnisse erforderlich erscheint.

§ 8 Rückgabe des Fahrzeugs
(1) Nach Ablauf der Mietzeit oder nach Ende der Segway-Tour ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug an uns zurückzugeben.
(2) Ist der Kunde Mieter, so hat er den gemieteten Segway voll aufgeladen zurückzugeben. Wird der Segway nicht voll aufgeladen, hat der Mieter uns die Kosten für die Aufladung des Segway zuzüglich einer Servicegebühr in Höhe von 75,00 EUR zu ersetzen.
(3) Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen.

§ 9 Pflichten des Mieters / Fahrers bei Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden
(1) Im Schadensfall aufgrund Unfalls, Diebstahls oder aufgrund sonstiger Schäden ist der Mieter / Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Insbesondere muss der Mieter / Fahrer
– sofort die Polizei hinzuziehen, und zwar auch bei geringfügigen Schäden oder bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter,
– bei Diebstahl Anzeige erstatten,
– Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren und eine Skizze vom Ort des Schadensfalles anfertigen,
– angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das vermietete Fahrzeug treffen.
Der Mieter / Fahrer darf außerdem kein Schuldanerkenntnis abgeben und sich solange nicht vom Ort des Schadensfalles entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.
(2) Der Mieter / Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich der seg `n roll GbR anzuzeigen. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter / Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -papiere an uns herauszugeben. Der Mieter / Fahrer ist außerdem verpflichtet, uns bei der Bearbeitung des Schadensfalles zu unterstützen, insbesondere jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles erforderlich ist.

§ 10 Kündigung des Mietverhältnisses
(1)Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.
(2) Die seg `n roll GbR kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
– erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
– nicht eingelöste Bankeinzüge / – Schecks,
– gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
– mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
– unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch.
(3) Bei Kündigung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an die seg `n roll GbR herauszugeben. § 8 gilt entsprechend.

§ 11 Absage, Abbruch und Unterbrechung von Segway-Touren
(1) Kann eine Segway-Tour aufgrund schlechten Wetters oder anderer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse nicht durchgeführt werden, so sagt die seg `n roll GbR die Tour ab. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet.
(2) Der Kunde kann die Tour jederzeit abbrechen. Bricht der Kunde während der Einweisung die Tour ab, so berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühr als Schadenspauschale und erstatten die verbleibenden 50 %. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vor Beginn der Tour nach § 5 II ausgeschlossen wird oder nicht an der Tour teilnimmt. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Bricht der Kunde nach Beginn der Tour ab, so erhält er keine Erstattung.
(3) Auf Anweisung unseres Personals kann eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe. In diesem Fall erhält der Kunde
den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde gemäß § 5 II von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wird. Beim Abbruch wegen Ausschlusses gemäß § 5 II hat der Kunde außerdem die Kosten für den Rücktransport des Kunden und des Fahrzeugs zu bezahlen.
(4) Unterbrechungen der Tour von insgesamt mindestens 15 Minuten Dauer werden direkt im Anschluss an die reguläre Tourdauer ausgeglichen, es sei denn, die noch verbleibende Fahrzeit beträgt mindestens eine Stunde. Als „Unterbrechung“ im Sinne des Satzes 1 gelten nur Pausen, die mindestens fünf Minuten andauern.

§ 12 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für während der Dauer des Mietvertrages oder für während der Tour an dem überlassenen Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich
Fahrzeugteilen und -zubehör). Die Haftung des Kunden tritt nicht ein, wenn der Kunde die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Schadensersatzpflicht des Kunden erstreckt sich auf die
Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder, bei einem Totalschaden des Fahrzeuges, auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Kunde – soweit angefallen – für
Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere uns entstehende Kosten und Mietausfall.
(2) Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte haftet der Kunde für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.
(3) Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet uns für entstehende Gebühren und Kosten. Wir sind verpflichtet,
den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.

§ 13 Haftung der seg `n roll GbR
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Versicherungen
(1) Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte
Person beläuft sich auf 100 Mio.EUR. Der Mieter hat pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 250,00 EUR zu tragen.
(2) Der in Abs. 1 genannte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein nicht im Sinne des § 6 berechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) In Streitigkeiten mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens in Bruchsal. Wir sind dennoch dazu berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.
April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Wenn und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend
anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten. Im übrigen gelten zur Ausfüllung von Regelungslücken diejenigen Regelungen als vereinbart, die von uns und dem Kunden unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart worden wären, wenn wir und der Kunde die Regelungslücken gekannt hätten.

§ 16 Datenschutz
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit dies für die Vertragserfüllung
erforderlich ist, Dritten zu übermitteln.

25.11.12

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31.10.12

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27.09.12

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23.04.12

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27.03.12

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02.02.12